Dieses Buch behandelt das Thema der Kleinstaaten und analysiert die maßgebenden Faktoren, welche zur Entstehung und dem Bestehen dieser beitragen. So erschließen sich Kapitel für Kapitel neue Aspekte und andere Blickwinkel werden aufgezeigt, die zu einem neuen Verstehen dieser Gefüge führen.
Es wurden im Rahmen der Untersuchungen aber nur die europäischen Kleinstaaten betrachtet, wobei auch Luxemburg als solcher aufgefasst wurde.
Die Definition eines Kleinstaates lautet folgendermaßen:
„Kleinstaat“ wird ein Staat genannt, sofern dessen Staatsgebiet und/oder dessen Bevölkerungszahl gering ist, wenn man diesen mit anderen Staaten vergleicht. Dieser Staat hat oft auch eine niedrigere wirtschaftliche bzw. militärische Stärke.
Der Begriff wird außerdem im Zusammenhang mit Staaten gebraucht, welche politisch gesehen einflusslos oder von ihren größeren Nachbaren abhängig sind. Aufgrund dessen stellt sich die Frage nach einer Art von Kritik oder Diskriminierung, wobei die Bedeutung der Bezeichnung variiert. So kann man sie einerseits als negativ auffassen, im Sinne der Kleinstaaterei des früheren Heiligen Römischen Reiches, oder aber auch als positiv empfinden, wie es in der Schweiz der Fall ist. Für Schweizer Staatsbürger ist durch diese Benennung der Zusammenhang mit ihrer Neutralität gegeben und gehört infolgedessen zum nationalen Selbstverständnis.
Die Einteilung in die Kategorien Kleinstaat, Mittelstaat oder Großmacht ist nicht immer klar, da das Ergebnis von den dazu herangezogenen Vergleichsstaaten abhängt, wobei das im Völkerrecht keine wesentliche Rolle spielt; schließlich wurde durch die Charta der Vereinten Nationen festgesetzt, dass alle Staaten die selben Rechte haben und die Größe dabei keine Rolle spielt.
Ein anderer Begriff, den es in diesem Zusammenhang zu erwähnen gilt, ist der Zwergstaat, auch Mini- oder Mikrostaat bzw. historisch auch Duodezstaat genannt. Dieser steht für einen Staat mit einer extrem kleinen Landfläche.
Der Ausdruck ist aber auch hier nicht genau, da er sich im Lauf der Zeit immer wieder veränderte.
Werden nun die kleinen Fürstentümer der deutschen
Geschichte betrachtet, so fallen hier beide Begriffe: einmal der des Kleinstaates und auch der des Zwergstaates; sie erscheinen als Synonyme. Diese Fürstentümer wurden früher aber auch ironisch „Duodezfürstentümer“ genannt, was vom Duodez, einem früheren Buchformat aus zwölf Seiten bestehend kam, und hier übertragen etwas unbedeutend Kleines bedeutete.
Man kann also sagen, dass der Begriff des „Kleinstaates“ nicht genau zu fassen und klar einzuordnen ist, wie auch die folgenden drei Zitate zeigen:
„…es kann nicht gelingen, einen allgemein-verbindlichen Begriff des Kleinstaats zu schaffen, es sei denn, er würde so allgemein, dass er schlicht nichts sagend bleibt. Es kann nicht gelingen und wäre letztlich ein eitles Unterfangen, weil der Begriff historisch bedingt ist und damit eben grundsätzlich relativ, d.h. in Beziehung zur jeweiligen konkreten politischen Umwelt interpretiert wird…“
Walter Hofer
„…es besteht eine Tendenz, die Kleinstaatlichkeit in Isolation anderer Phänomene zu perzipieren, sie als ein Ding-an-Sich zu sehen, losgelöst von jeglichem Kontext. Man vergisst, dass „klein“ nur einen Sinn ergibt im Gegensatz zu „gross“, so wie der „Teil“ nur im Zusammenhang mit dem „Ganzen“ von Bedeutung ist…“
Jürg Martin Gabriel
„…die Existenzmöglichkeit des Kleinstaates ist ein Indiz für die Gesundheit der völkerrechtlichen Beziehungen als Ganzes…“
Jan Huinzinga